Keine Pflicht von Verteidiger/Innen zur Entgegennahme von JVA-Belehrungen

Nachdem in vielen JVAen wieder vermehrt Belehrungen zur Unterschrift vorgelegt werden, weisen wir zur Klarstellung noch einmal daraufhin, dass diese - entgegen der Auffassung von dortigen Pfortenbeamten sowie deren Vorgesetzten - weder entgegen genommen noch der Erhalt bestätigt werden muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antwortschreiben des Hessischen Justizministeriums auf unsere Anfrage.