Solidaritätserklärung der Hessischen Strafverteidigervereinigung mit der Kollegin Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz

Wir als Strafverteidiger/-innen erklären unserer Kollegin ob der aktuellen Ereignisse ausdrücklich unsere uneingeschränkte Solidarität. Wir tun dies aus tiefster Überzeugung und sehen es als kollegiale, humanitäre und demokratische Pflicht bei diesem Angriff auf sie aber auch auf rechtsstaatliche Grundsätze, fest an ihrer Seite zu stehen.

Die Kollegin ist eine engagierte Strafverteidigerin, die sich der unbedingten Wahrung der Interessen ihrer Mandanten verpflichtet fühlt. Hierfür steht auch die hessische Strafverteidigung.

Ob dieses Selbstverständnisses wurde sie schon in der Vergangenheit mehrfach Opfer hinterlistiger, rassistischer und menschenverachtender Anfeindungen, die jüngst in einer Bedrohung gegen das Leben ihrer Tochter gipfelten.

Die Täter verfügen über Informationen und persönliche Daten der Kollegin und ihrer Familie, die nach den jetzt vorliegenden Medienberichten aus den Reihen der Polizei stammen.
Selbst nach der Suspendierung einer Gruppe offensichtlich rechtsradikaler Polizeibeamter hat der oder haben die Täter die Kollegin erneut bedroht. Und es wird ausdrücklich Bezug auf diese suspendierten „Kollegen“ genommen.

Wir gehen deshalb davon aus, dass die Ermittlungen in diesem Verfahren ausgesprochen schwierig sein werden. Die hierarchischen Strukturen innerhalb der Polizei machen es Polizeibeamt*Innen, die sich dem Grundgesetz und der Menschlichkeit verpflichtet fühlen, oftmals unmöglich, sich gegen den Rassismus in den eigenen Reihen aufzulehnen und diese gegenüber Vorgesetzten oder Staatsanwaltschaften anzuzeigen. Die Angst vor innerbehördlichen Anfeindungen, Mobbing oder das Drohen mit dienstlichen Konsequenzen hemmen diese Polizeibeamt*Innen.

Wir Verteidiger*Innen bieten daher allen Menschen, die über entsprechende Informationen verfügen, an, sich an die Kolleginnen und Kollegen der Vereinigung zu wenden. Informationen, die uns im Rahmen eines Mandatsverhältnisses anvertraut werden, können wir den Strafverfolgungsbehörden zuleiten, soweit wir dazu ermächtigt werden und ohne Angabe des Namens des Mandanten.

Versuchen wir gemeinsam, diesem rassistischen und faschistischen Treiben ein Ende zu setzen.