Vorlage eines per Telefax übersandten Besuchsscheins bei Anbahnungsgesprächen

Liebe Mitglieder, 

auf anliegendes Schreiben des Hessischen Ministeriums für Justiz möchten wir aufmerksam machen.

Danach ist die Vorlage eines per Telefax übersandten Besuchsscheins bei Anbahnungsgesprächen ausreichend. 

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