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Zusätzliche elektronische Abschrift bei Zustellung rechtsmittelfähiger Entscheidungen in Papierform
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir weisen hin auf das Antwortschreiben der Hessischen Ministerin für Justiz Eva Kühne-Hörmann vom 05.01.2022,welches uns der Kollege Dr. Gemmerich dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt hat.
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