Zusätzliche elektronische Abschrift bei Zustellung rechtsmittelfähiger Entscheidungen in Papierform

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

 

wir weisen hin auf das Antwortschreiben der Hessischen Ministerin für Justiz Eva Kühne-Hörmann vom 05.01.2022,welches uns der Kollege Dr. Gemmerich dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt hat. 

 

 

Weitere Informationen: