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Leidiges Thema: Die Fall-Listen zum Nachweis der Fachanwaltsbefähigung nach § 6 III iu.V.m. § 5 FAO
Für manche Kollegen und Kolleginnen in der Vergangenheit oft ein Grund zum Ärgern: Der zur Erlangung der Fachanwaltschaft notwendige Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung nach § 6 III i.V.m. § 5 FAO. Um sich eine längere Korrespondenz mit der RAK zu ersparen, verweist der Vorstand daher aus gegebenem Anlaß nochmal auf die Muster-Fall-Listen, die auf der Homepage der RAK Frankfurt am Main heruntergeladen werden können. Für die strafrechtliche Fall-Liste sind Musterlisten (noch) nicht vorhanden, allerdings können die Muster aus anderen Disziplinen problemlos übernommen werden. Wichtig: Von der Nennung der Namen der jeweiligen Mandanten sollte abgesehen werden, auch wenn dies aufgrund der Verschwiegenheitspflicht der RAK an sich unschädlich sein dürfte. Die Muster-Listen sind nicht alleinverbindlich und dienen nur der Orientierung, maßgeblich sind die inhahtlichen Anforderungen allein nach § 6 III FAO.