Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat aktuell erneut darauf hingewiesen, daß Beschränkungen in der Untersuchungshaft seit der Neufassung des § 119 StPO (2010) einem inhaftierten Beschuldigten vom Gericht (nur noch) auferlegt werden dürfen, soweit dies zur Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr erforderlich ist.
Insbesondere darf eine Ablehnung der beantragten Telefonerlaubnis nicht, wie früher üblich, auf den in der JVA entstehenden Aufwand und eine Überforderung des Vollzugsdienstes gestützt werden.
Nach wie vor ruft der Vorstand der Strafverteidigervereinigung alle Mitgliederinnen und Mitglieder dazu auf, interessante bzw.
Gerichte dürfen Honorare von Verteidigern nicht pauschal kappen / Verfassungsgericht erklärt Obergrenze für verfassungswidrig. Die Gerichte dürfen keine pauschalen Obergrenzen für die Honorarverträge zwischen Strafverteidigern und ihren Mandanten vorschreiben.
Anliegende Hinweise des Kollegen RA Dr. Müller gilt es wohl zu beachten....