Wir möchten auf das – von Herrn Kollegen Koch freundlicherweise zur Verfügung gestellte – Schreiben des Hessischen Justizministeriums vom 4. September 2023 hinweisen.
Das Schreiben betrifft die bisherige Praxis (hier der JVA Weiterstadt), eine gesonderte Besuchserlaubnis/Zuverlässigkeitsprüfung bei der Hinzuziehung einer/eines vereidigten Dolmetscherin/Dolmetschers zu einem Verteidigungsgespräch in der JVA zu verlangen/vorzunehmen.
Das Justizministerium stellt in dem Schreiben nunmehr klar, dass grundsätzlich keine Zuverlässigkeitsprüfung durch die JVA erfolgen soll.
Es ist davon auszugehen, dass dies die bisherige Praxis sämtlicher Justizvollzugsanstalten in Hessen bzgl. der Dolmetscherhinzuziehung beenden wird.